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Solarthermie-Anlage lässt sich auch in älteren Gebäuden leicht nachrüsten

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Immobilienbesitzer können die Sonnenenergie zur Stromproduktion durch Fotovoltaik oder zur Raum-und Wassererwärmung nutzen. Unter den richtigen Voraussetzungen und bei effizienter Nutzung kann in den Sommermonaten meist auf die Heizungsanlage verzichtet werden.

Hausbesitzerinnen und -besitzer können die Kraft der Sonne gleich doppelt anzapfen: zur Stromproduktion via Fotovoltaik und zur Warmwasserproduktion mithilfe einer thermischen Solaranlage. Diese liefert Wärme für das Brauchwasser und auf Wunsch sogar zur Unterstützung der Heizung. Mit Solarthermie können auch ältere Eigenheime unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden. Eine Heizungsmodernisierung ist eine gute Gelegenheit, eine solche Solaranlage gleich mit einzubauen, empfiehlt die LBS.

Für eine reine Warmwasser-Solaranlage reichen in einem Einfamilienhaus fünf bis sechs Quadratmeter Flachkollektoren aus. Diese sollten möglichst den ganzen Winter über in der Sonne liegen und südöstlich bis südwestlich ausgerichtet sein. Die Montage ist auf einem Schrägdach oder auch auf einem Flachdach möglich. Dazu kommt ein Brauchwassertank von 300 bis 400 Litern Fassungsvermögen – zusammen eine Mehrinvestition ab 6.000 Euro zusätzlich zur reinen Heizungsanlage. „Damit lassen sich dann aber auch bis zu 60 Prozent der jährlich benötigten Energie für die Warmwasserbereitung gewinnen“, sagt LBS-Immobilienexperte Roland Hustert. Da die meiste Wärme in der hellen Jahreszeit produziert wird, kann die Heizungsanlage zwischen April und September meist sogar komplett ausgeschaltet werden. Wer eine Waschmaschine und einen Geschirrspüler mit Warmwasseranschluss besitzt, die das Wasser nicht erst intern erhitzen müssen, sondern es bereits warm aus dem Wasserhahn beziehen, spart zusätzlich bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr.


Solarthermie für Raum- und Wassererwärmung

Gängige Kombi-Solaranlagen für Warmwasser und Heizungsunterstützung benötigen zehn bis 15 Quadratmeter Flachkollektorfläche. Besonders effizient bei geringerem Flächenverbrauch sind Vakuum-Röhrenkollektoren, die allerdings auch teurer und empfindlicher sind. Dazu kommt ein spezieller Pufferspeicher mit einem Volumen zwischen 600 und 1.000 Litern. Eine solche Anlage erzeugt übers Jahr rund zwei Drittel der Energie für die Warmwasserbereitung und spart in älteren Einfamilienhäusern bis zu 15 Prozent Brennstoff fürs Heizen. Dafür müssen noch einmal rund 12.000 Euro auf die Heizungskosten draufgelegt werden.


Förderungen mitnehmen

Roland Hustert: „Wie sich die Investition in die Solarenergie beim eigenen Haus auswirkt, können Hausbesitzerinnen und -besitzer mit dem LBS-Energie-Sparrechner selbst herausfinden.“ Erste Ansprechpersonen sind dann Schornsteinfeger und Heizungsinstallateure. Die kennen sich auch mit den Förderbedingungen solcher Investitionen aus. So wird Solarthermie von der BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) mit einem Investitionszuschuss von bis zu 25 Prozent gefördert. Dazu kommen zehn Prozent für den Einbau einer effizienteren Heizung, außerdem gibt es oft örtliche Förderprogramme.

Achtung: Die Förderung muss beantragt werden, bevor der Handwerker den Auftrag erhält.

Auch die Landesbausparkassen unterstützen bei der Planung und Finanzierung nachhaltiger, energetischer Sanierungsmaßnahmen mit zinsvergünstigten Krediten, die speziell auf die Finanzierung von Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen zugeschnitten sind.
 

--- Gesetzliche Sanierungspflichten ---

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, erbt oder geschenkt bekommt, muss als Neubesitzer innerhalb von zwei Jahren nach Einzug einige energetische Sanierungspflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. In Bezug auf die Heizung schreibt das GEG unter anderem vor, dass Heizungs- und Warmwasserrohre oder Armaturen in unbeheizten Räumen gedämmt werden müssen. Außerdem muss, wer nicht mindestens seit 1. Februar 2002 selbst im eigenen Haus wohnt, 30 Jahre alte Öl- und Gas-Heizungen austauschen. Betroffen von der Sanierungspflicht sind laut § 72 des GEG sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel. Niedertemperatur- und Brennwertheizungen dürfen hingegen weiterlaufen. Beim Heizungstausch sollte bedacht werden, dass ab 2024 alle neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden müssen.

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